Um Ihre Ideen zu schützen, stehen mehrere unterschiedliche Schutzrechtsarten zur Verfügung. Im Folgenden werden die wichtigsten kurz vorgestellt. Wir beraten Sie gerne, welches Schutzrecht für Sie am besten geeignet ist.
Patente/Gebrauchsmuster – Schutz für Ihre Erfindungen
Patente und Gebrauchsmuster dienen dem Schutz von technischen Innovationen. Um ein Patent zu erhalten, muss die Erfindung insbesondere neu und erfinderisch sein. Die Erfindung darf also noch nicht bekannt sein und sich darüber hinaus nicht einfach aus dem bekannten Stand der Technik ableiten lassen. Im Zuge des Anmeldeverfahrens wird die Patentanmeldung durch das Patentamt geprüft und erteilt, wenn das Patentamt die Erfordernisse als erfüllt betrachtet. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Ein Gebrauchsmuster unterscheidet sich von einem Patent durch die kürzere Laufzeit (maximal 10 Jahre) sowie das Anmeldeverfahren, bei dem lediglich eine Recherche nach dem Stand der Technik durchgeführt wird. Eine Prüfung, ob die beanspruchte Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist, erfolgt nicht. Weiters kann bei einem Gebrauchsmuster eine Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden, sodass eigene Veröffentlichungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten vor dem Anmeldetag nicht als Stand der Technik angesehen werden.
Marken – Schutz für Ihre Identität
Marken sind das Erkennungsmerkmal einer Ware oder einer Dienstleistung und werden zur Unterscheidung und Abgrenzung von anderen Waren bzw. Dienstleistungen genutzt. Als Marken können vor allem Worte oder grafische Logos, aber auch Klänge oder Produktformen geschützt werden. Die Laufzeit einer Marke ist zeitlich unbeschränkt und muss alle zehn Jahre erneuert werden.
Muster – Schutz für Ihre Erscheinung
Muster (Geschmacksmuster bzw. Designs) schützen das äußere Erscheinungsbild eines Produktes. Muster müssen neu sein und Eigenart aufweisen, auch wenn diese Erfordernisse im Anmeldeverfahren nicht geprüft werden. Ein Muster darf also weder bereits bekannt noch für den informierten Benutzer den gleichen Gesamteindruck wie ein bereits bekanntes Muster aufweisen. Beim Muster ist eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten für eigene Veröffentlichungen möglich. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre.